Generell bin ich am Ankauf von Waffen interesiert.
Ich muß genau wissen um welche Waffe es sich handelt und deren Zustand. Gebrauchtwaffen haben oft Gebrauchs- und Altersspuren. Eventuell auch Beschädigungen! Diese müssen mir bekannt sein um eine Waffe fair zu bewerten. Also im Vorfeld gute Fotos, eine Beschreibung und Ihren Preis ist wichtig. Bitte vermitteln Sie konkret was Sie haben, in welchem Zustand sich diese Waffe befindet und was diese kosten soll.
Danach muß ich die Waffen in den Händen haben und diese wirklich zu prüfen und Bewerten zu können. Ich mache keine gratis Preisbewertungen für andere Personen, die mir Ihre Waffe oder Waffen gar nicht verkaufen möchten! Ich bitte hierfür um Ihr Verständniss und erwarte faires Verhalten.
Am besten ist erst mal ein persönliches Telefonat! Sie treten telefonisch oder per E-Mail mit uns in Kontakt.
Telefon: 06660/918768. Email: mark.kaethner@t-online.de
Bei Sammlungen oder größeren Mengen:
Waffenankauf/Ansichtssendungen per Versand
Es ist oftmals wegen der Entfernung der Zeit und der Kosten der Versandweg sinvoll. Dabei ist darauf zu achten, dass nur die erwerbsberechtigte Person das Paket annehmen darf und soll! Sie erhalten vorher meine Waffenhandelslizens und eine Bestätigung, das ich Ihre Waffe zuwecks Ankauf zur Ansicht haben möchte und Sie bis zur vollständigen Bezahlung der Eigentümer sind. Nach Erhalt der Waffe wird diese begutachtet und mit Ihnen der weitere Ablauf besprochen (Ankauf oder zurück). Im Fall des Ankaufs erhalten Sie eine Ankaufsbestätigung für Ihre Behörde zugeschickt und der Kaufbetrag wird auf Ihr Konto überwiesen.
Ankaufspreise
Beim Ankauf habe ich die Bitte um faire, feste Verkaufspreise. Bei künstlich erhöhten Kaufpreisen mit dem Zweck einen höheren Preis herauszuhandeln, verhandele ich nicht. Denken Sie bitte daran, dass auch ich die Waffen wieder verkaufen muss, nachdem ich sie (in der Regel) mühselig instandgesetzt und Geld vorgelegt habe.
Daher kann ich Ihnen leider nicht immer den Betrag anbieten, den Ihre Waffe (Waffen) vielleicht gereinigt auf dem freien Markt bringen würde. Dafür versuche ich Ihnen eine Menge Arbeit und eventuell Ärger abzunehmen. Ich versuche Ihre Waffen mit besten Intentionen fair und individuell zu bewerten. Die Bewertung richtet sich nach Zustand und Marktwert.
Waffenabholung von Berhörden, wie ist der Ablauf geregelt?
Aufgrund der geänderten Waffenrechtslage und den Verordnungen zum Waffenrecht fallen bei den zuständigen Behörden in großen Umfang Waffen durch Abgaben von Erbwaffen oder auch durch den Verlust der Erwerbsberechtigung an. In der Regel wird den Eigentümern nur eine kurze Zeitspanne gewährt diese Waffen an einen Berechtigten zu veräußern bevor diese der Vernichtung zugeführt werden.
Oft lässt sich auf die Schnelle kein Käufer finden, der auch über die entsprechenden Genehmigungen verfügt. Dadurch entsteht nicht nur den Eigentümern ein finanzieller Schaden, sondern es werden bedauerlicherweise zum Teil kulturhistorisch bedeutsame Waffen vernichtet. Wenn mir der Umfang, die Zustände und der Preis klar übermittelt worden sind, setze ich mich mit der Behörde in Verbindung und kaufe Ihre Erbwaffen an.
In einem persönlichen Gespräch lässt sich vieles klären, dazu stehen wir jeder Zeit zur Verfügung.